Heimatorte/Bürgerorte

Eine wichtige Veränderung brachte im Jahr 1676 bzw. 1679 eine obrigkeitliche Verordnung:

Diese Verordnung bestimmte, dass alle Personen, welche zu diesem Zeitpunkt in einer bestimmten Gemeinde ansässig waren, ab sofort zu Bürgern/Burgern und Heimatberechtigten dieser betreffenden Gemeinde ernannt wurden (mit Rechten und Pflichten). Gleichzeitig trat auch die neue Bettlerordnung in Kraft. Die allermeisten Nachkommen der Familien mit Nachnamen Käser wohnten zu diesem Zeitpunkt noch in Leimiswil.

 

Mehrere Stammesväter Käser jedoch hatten sich 1676 schon in einem der umliegenden Dörfer niedergelassen. Es betrifft die Gemeinden Dürrenroth, Kleindietwil, Melchnau, Ochlenberg, Oeschenbach, Huttwil und Ursenbach. Diese betreffenden Bürgerorte/Burgerorte sind den jeweiligen Nachkommen bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben.

 

Einzelne Familien erhielten später in der "Fremde" einen weiteren Bürgerort/Burgerort geschenkt und andere wiederum erkauften sich einen zweiten Bürgerort/Burgerort, meist in einer Gemeinde, in welcher sie nun schon eine bestimmte Zeit zuhause waren. Das führte zum Doppelbürgerrecht.


Der Tatsache, dass sich ein Käser -Geschlecht in Leimiswil oder anderswo ausbürgern liess, bin ich nur äusserst selten begegnet.