Weitere erforschte Familien

Aktueller Stand meiner Ahnenforschung

Die von mir erarbeitete Ahnenforschung beinhaltet heute rund 15'000 Personen aus den folgenden Familien:

  • Familien Käser/Kaeser vom Oberaargau und vom Unter Emmental (über 6'000 Personen)
  • Familien Nyfeler von Gondiswil (rund 2'400 Personen)
  • Familien Binz von Eriswil (341 Personen)
  • Familien Brand von Ursenbach (842 Personen)
  • Familien Düby von Schüpfen (518 Personen)
  • Familien Gammeter von Lützelflüh, Zweig von Freibach, Gondiswil (46 Personen)
  • Familien Graber von Leimiswil (310 Personen)
  • Familien Kleeb von Eriswil (439 Personen)
  • Familien Leuenberger von Melchnau (rund 800 Personen)
  • Familien Moori von Kallnach (435 Personen)
  • Familien Niederhauser von Eriswil (1'251 Personen)
  • Familien Scheidegger von Ghürn, Madiswil (149 Personen)
  • Familien Scheidegger von Wyssbach, Madiswil (152 Personen)
  • Familien Wälchli von Mättenbach (119 Personen)
  • Familien Wegmüller von Walkringen, Zweig vom Küher David, Richisberg, Mätteli und vom Stutz, Ursenbach (rund 300 Personen)
  • Familien Weyermann von Leimiswil (89 Personen)
  • Familien Wyttenbach von Gelterfingen (281 Personen)
  • Familien Zulliger von Wyssbach, Madiswil (562 Personen)
Das Besondere an den von mir erstellten Ahnentafeln ist, dass Angaben wie Ort, Registerband und Seitenzahl direkt bei den Personendaten stehen, eine Hilfe beim etwaigen Überprüfen (siehe Kostproben unter Beispiele/Ausschnitte). Die PDF-Nummern bilden eine zusätzliche sehr hilfreiche Ergänzung. Diese sind noch nicht überall vermerkt, aber es ist vorgesehen, sie nach und nach beizufügen.

Die auf den Nachweisschildli angegebenen PDF-Nummern in den Stammbäumen funktionieren nur bei der Suche ab den entsprechenden DVDs. Diese sind im Genealogy Zentrum Worb oder im Staatsarchiv Bern zu beziehen. Für die Suche in den vom Staatsarchiv aufgeschalteten Online-Kichernbüchern muss man sich andere Anhaltspunkte selber merken.

Daten vervollständigen

Die von mir erforschten Ahnen sind zur Hauptsache nur bis zu den ersten Einträgen in den Bürgerregistern erfasst (einzelne Zweige aber bis zur heutigen Generation). Die ev. hier noch fehlenden Daten können bei Bedarf vervollständigt werden: zum einen z.B. mit Anhaltspunkten aus den Erinnerungen von Familienangehörigen, zum andern über die aufschlussreiche Einsicht in die betreffenden Bürgerregister. Hierzu bestehen amtliche Bestimmungen:

"Weisung Zivilstandsgesetz/Datenschutzverordnung"

Datenschutz [...] das Zivilstandsamt darf grundsätzlich keine Auskünfte über lebende Personen erteilen. Benötigen sie Daten über lebende Familienangehörige, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit den betroffenen Personen in Verbindung zu setzen. Das Zivilstandsamt gewährt nur schriftliche Auskünfte.

 

Welches Zivilstandsamt für welche Gemeinde zuständig ist, finden Sie hier. Die Bürgerregister werden am Heimatort geführt und aufbewahrt. Für jede Familie wird hier nach geltenden Grundsätzen ein Registerblatt geführt und im Bürgerregister eingebunden. Auf diesem Registerblatt sind nebst dem Ehemann bzw. Vater auch die Ehefrau/en und die gemeinsamen Kinder ersichtlich. Die Eltern der Ehefrauen sind auch eingetragen, aber die Erforschung von deren Vorfahren ist hingegen weit aufwändiger (die sogenannte Frauenlinie), weil den Frauen mit ihrer Eheschliessung der Heimatort gewechselt resp. ihnen der Heimatort vom Ehemann zugeteilt wird.